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Abrüstung mit dem Hämmerchen
Drei Nonnen zeigen George W. Bush, wie es geht
Südwest-Presse, April 9, 2003

Drei Nonnen haben das Thema Abrüstung wörtlich genommen. Mit Hämmern schlugen sie auf einen Atomwaffensilo ein. Jetzt sitzen sie im Gefängnis.

DANIEL STURM, KNA

DENVER Weil sie den Abrüstungsaufruf von US-Präsident George W. Bush zu wörtlich genommen haben, hat ein Geschworenengericht in Denver im US-Bundesstaat Colorado drei katholische Ordensfrauen schuldig gesprochen. Die Nonnen Ardeth Platte, Carol Gilbert und Jackie Hudson hatten sich, als "Entwaffnungsspezialisten" verkleidet, Zugang zu einem Atomwaffensilo nahe der Stadt Greeley in Colorado verschafft. Dort rüsteten sie eine 300-Kilotonnen-Atomrakete des Typ Minuteman-III symbolisch ab, indem sie auf das Waffensilo einhämmerten, Kreuze mit ihrem Blut zeichneten und laut beteten.

Die Friedensaktivistinnen wollten mit ihrer Aktion auf die "kriminelle Bedrohung" aufmerksam machen, die von der US-Regierung ausgehe. Washington, so die Nonnen, würde selbst vor Atomwaffen gegen so genannte "Schurkenstaaten" Iran, Irak und Nordkorea nicht zurückschrecken. Da eine Atomwaffe unterschiedslos Soldaten und Zivilisten töte, stelle ihr Einsatz einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar.

Der Staatsanwalt hingegen warf den Nonnen Sabotage und Gefährdung der nationalen Sicherheit vor. Den Ordensfrauen droht nun eine Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren. Sie schlugen das Angebot einer Kaution aus und wollen bis zur Urteilsverkündung am 25. Juli im Gefängnis bleiben. Auch erwägen sie, Berufung gegen das Urteil einzulegen - nach Beratungen mit Vertretern der Friedensbewegung.

Als Präsident George W. Bush im September den USA in einer neuen Sicherheitsdoktrin das Recht zusprach, Präventivkriege zu führen, beschlossen die Dominikanerinnen, den Spieß umzudrehen. Wenn die Bush-Regierung Länder, die über "Massenvernichtungswaffen" verfügen, zur Abrüstung aufforderten, dann müsse zunächst die Supermacht USA damit beginnen.

Bundesstaatsanwalt Robert Brown wirft den Nonnen vor, die Verteidigungsfähigkeit des Landes gefährdet zu haben. Dagegen berufen sich die Anwälte der Beschuldigten auf ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag von 1996. Darin heißt es unter Verweis auf Artikel zwei der UN-Charta, dass schon die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen illegal ist.

Erscheinungsdatum: Mittwoch 09.04.2003