Abrüstung mit dem Hämmerchen
Drei Nonnen zeigen George W. Bush, wie es geht
Südwest-Presse, April 9, 2003
Drei Nonnen haben das Thema Abrüstung
wörtlich genommen. Mit Hämmern schlugen sie auf einen Atomwaffensilo
ein. Jetzt sitzen sie im Gefängnis.
DANIEL STURM, KNA
DENVER Weil sie den Abrüstungsaufruf von
US-Präsident George W. Bush zu wörtlich genommen haben, hat
ein Geschworenengericht in Denver im US-Bundesstaat Colorado drei katholische
Ordensfrauen schuldig gesprochen. Die Nonnen Ardeth Platte, Carol Gilbert
und Jackie Hudson hatten sich, als "Entwaffnungsspezialisten"
verkleidet, Zugang zu einem Atomwaffensilo nahe der Stadt Greeley in
Colorado verschafft. Dort rüsteten sie eine 300-Kilotonnen-Atomrakete
des Typ Minuteman-III symbolisch ab, indem sie auf das Waffensilo einhämmerten,
Kreuze mit ihrem Blut zeichneten und laut beteten.
Die Friedensaktivistinnen wollten mit ihrer Aktion auf die "kriminelle
Bedrohung" aufmerksam machen, die von der US-Regierung ausgehe.
Washington, so die Nonnen, würde selbst vor Atomwaffen gegen so
genannte "Schurkenstaaten" Iran, Irak und Nordkorea nicht
zurückschrecken. Da eine Atomwaffe unterschiedslos Soldaten und
Zivilisten töte, stelle ihr Einsatz einen Verstoß gegen das
Völkerrecht dar.
Der Staatsanwalt hingegen warf den Nonnen Sabotage und Gefährdung
der nationalen Sicherheit vor. Den Ordensfrauen droht nun eine Gefängnisstrafe
von bis zu 20 Jahren. Sie schlugen das Angebot einer Kaution aus und
wollen bis zur Urteilsverkündung am 25. Juli im Gefängnis
bleiben. Auch erwägen sie, Berufung gegen das Urteil einzulegen
- nach Beratungen mit Vertretern der Friedensbewegung.
Als Präsident George W. Bush im September den USA in einer neuen
Sicherheitsdoktrin das Recht zusprach, Präventivkriege zu führen,
beschlossen die Dominikanerinnen, den Spieß umzudrehen. Wenn die
Bush-Regierung Länder, die über "Massenvernichtungswaffen"
verfügen, zur Abrüstung aufforderten, dann müsse zunächst
die Supermacht USA damit beginnen.
Bundesstaatsanwalt Robert Brown wirft den Nonnen vor, die Verteidigungsfähigkeit
des Landes gefährdet zu haben. Dagegen berufen sich die Anwälte
der Beschuldigten auf ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs in
Den Haag von 1996. Darin heißt es unter Verweis auf Artikel zwei
der UN-Charta, dass schon die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen
illegal ist.
Erscheinungsdatum: Mittwoch 09.04.2003